Technische Hinweise
TECHNISCHE HINWEISE
Steckdosen
  1. Die Wasserhähne haben ein Halbzollgewinde
  2. Die Steckdosen haben eine Spannung von 220 V / 16 A
  3. Verwenden Sie keine zu lange und aufgewickelte Elektrokabel. Sie könnten sich erhitzen und zu einem Brand führen. Versichern Sie sich, dass das Kabel den richtige Durchmesser hat. Es wird empfohlen, ein Kabel nach Mass machen zu lassen. Wenden Sie sich an den Hafenmeister.
  4. Anschluss an die Steckdose:
    1. Deckel öffnen und Stecker einstecken.
    2. Schalter drehen (Steckdose blockiert)
    3. Schalter drehen (Steckdose frei)
    4. Stecker ausziehen
    Stecker und Steckdosen nie mit nassen Händen berühren !!
  5. Der Porto Regionale Locarno stellt den Benutzern getrennte Dusche, WC und Umkleideräume zur Verfügung. In den Umkleideräumen hat es Kästen. Die Schlüssel sind beim Hafenmeister zu verlangen.
  6. Für die Benutzer steht auch eine Waschküche mit Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. Wenden Sie sich an den Hafenmeister.
  7. Die Öffnungszeiten des Hafens sind: 09.00 - 18.00
  8. Das Hafenmeisterbüro ist von 8.00 bis 12.00 geöffnet.
    Sollte das Büro zu diesen Zeiten nicht besetzt sein, können Sie den Hafenmeister unter Tel. 079/359 7374 erreichen.
  1. Wenn Sie die Fäkalienpumpe brauchen, legen Sie mit ihrem Schiff an das Floss an, das an der südlichen Maurer des Hafens liegt. Die Pumpe funktioniert mit dem gleichen System wie die Oeffnung der Hafentore. Jeder Benützer wird mit seiner Nummer registriert (jeder Batch und Schlüsselkarte haben eine eigene Nummer).
    Die Pumpe kann nur von den Hafenbenützern gebraucht werden. Anschließend gehen Sie wie folgt vor:
    1. Den Schnabel des Schlauchs in den Fäkalientank einführen
    2. Kontrollieren, ob der rote Sicherheitsknopf nicht gedrückt ist (sollte er gedrückt sein, drehen und herausziehen).
      Dann den grünen Knopf drücken.
    3. Die Pumpe schaltet sich nach 2 Minuten automatisch aus.
    4. Saugen Sie bitte nach Gebrauch etwas Seewasser auf, und den Schlauch zu reinigen.
    5. Es ist verboten Benzin, giftige oder brennbare Stoffe aufzusaugen